Das PerspektivSchul-Programm bietet neben der Begleitung bei der Schulentwicklung durch Ministerium und die Partner gesicherte, zusätzliche, umfangreiche finanzielle Unterstützung über einen Zeitraum bis Sommer 2024. Es unterstützt die PerspektivSchulen in Schleswig-Holstein mit bislang unbekannten finanziellen Freiheiten. Das Ausprobieren neuer Wege ist ausdrücklich gewünscht.
Möglichkeiten der Finanzmittel-Verwendung
Die PerspektivSchulen bekommen zu Beginn des Kalenderjahres einheitlich ein Schreiben mit der Höhe des jeweiligen Budgets für das entsprechende Kalenderjahr. Das Schulbudget ist für die Gesamtlaufzeit auf Basis der Schülerzahlen im Startjahr nach den Daten das Statistischen Landesamts Nord berechnet. Es in den kommenden Jahren nicht nachberechnet, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Finanzmittel sind für Personal, für Sachmittelkosten, für Werkverträge, für Quartierprojekte und für Fortbildungskosten gedacht. Standardausstattung, deren Beschaffung in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fällt, kann nicht aus den Programm-Mitteln bezahlt werden. Beschaffungen, die in das Eigentum des Schulträgers übergehen, erfordern dessen Beteiligung im Vorfeld. Für die Anschaffung digitaler Endgeräte und/oder Präsentationstechnik sind vorrangig die Gelder des Schulträgers bzw. aus dem Digitalpakts zu verwenden.
Vereinbarung als Grundlage
Grundlage für die Verwendung von Finanzmitteln aus dem PerspektivSchul-Programm ist immer eine gültige Vereinbarung zwischen Schulleiter und Schulaufsicht. In der Vereinbarung muss erkennbar und in den Maßnahmen sichergestellt sein, dass Finanzplanung und Maßnahme-Organisation auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sind, die den beiden Kernanliegen des PerspektivSchul-Programms entsprechen: das Verbessern und Erreichen anspruchsvoller Leistungen auf Seiten der Schülerinnen und Schüler („excellence“) sowie die Stärkung des Wohlbefindens („well-being“) aller an Schule Beteiligten.
Maßnahmen aus der Vereinbarung stehen basierend auf einer Bestandsaufnahme immer in einem engen Zusammenhang mit dem Jahresarbeitsplan und damit dem Schulprogramm der Schule. Dies sichert durch die Einbindung zentraler Gremien höchstmögliche innerschulische Transparenz und einen dauerhaften Fokus. Die Vereinbarungen werden jährlich einer Bilanz unterzogen.
Weg zur Mittelauszahlung
Die Abwicklung der Finanzmittel läuft über das Projektbüro im Bildungsministerium. Grundlage ist der dafür entwickelte Leitfaden. Die Antragsformulare und Vertragsvorlagen finden sich unter Service.
Finanzmittel im Überblick
Das PerspektivSchul-Programm ist für die Haushaltsjahre 2019 bis 2024 mit insgesamt 50.300.000,00 Euro ausgestattet. Die Verteilung über die Jahre erfolgt folgendermaßen.
Förderzeitraum |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Summe 2019-2024 |
Fördermittel PSP in Mio. € für SH |
3,30 |
8,00 |
9,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
50,30 |
Jede PerspektivSchule erhält aus dem Gesamtbudget einen jährlichen Sockelbetrag von 25.000,- Euro für Programm-Maßnahmen.
Förderzeitraum |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Summe 2019-2024 |
Je Schule |
25.000,- |
25.000,- |
25.000,- |
25.000,- |
25.000,- |
25.000,- |
G1: 100.000,- G2: 125.000,-G3: 150.000,- |
Darüber hinaus gibt es in den Gruppen unterschiedlich hohe schülerbezogene Finanzmittel:
Förderzeitraum |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Summe 2019-2024 |
Gruppe 1 in Euro je SuS |
246,18 |
430,82 |
430,82 |
553,91 |
553,91 |
553,91 |
2.769,57 |
Gruppe 2 in Euro je SuS |
- |
198,70 |
198,70 |
198,70 |
198,70 |
198,70 |
993,51 |
Gruppe 3 in Euro je SuS |
- |
- |
115,98 |
115,98 |
115,98 |
115,98 |
463,93 |
Zusätzlich sind sogenannte „Quartiersmittel“ für Maßnahmen vorgesehen, die auf ganze Stadtteile wirken und so auch Schulen oder andere Einrichtungen erreichen, die selbst nicht nach dem PerspektivSchul-Index in den Kreis der eigentlichen PerspektivSchulen gehören.
Solche Mittel können Ausdrücklich auch für Maßnahmen eingesetzt werden, die Schülern und multiprofessionellen Teams von Schulen zugutekommen, die selbst kein Mitglied einer PerspektivSchule sind. Das kann alle Schularten betreffen – insbesondere auch ansässige Förderzentren, Gymnasien und/oder berufsbildende Systeme.