Service
Unter Service legen wir ab sofort übersichtlich unsere Anträge und Formulare sowie dazugehörige Begleitschreiben ab. Wir empfehlen, Antragsformulare stets hier herunterzuladen, auf der eigenen Festplatte zu speichern und dann zu bearbeiten. Dies sichert, dass immer die aktuellste und damit verwaltungsärmste Version genutzt wird und das .pdf keine Probleme macht.
Ziel- und Maßnahmevereinbarung Schule-Schulaufsicht-Schulträger
Hier finden sich das Anschreiben, die Formulare und verschiedene Folien zur Idee der Ziel- und Maßnahmenvereinbarung in Schleswig-Holstein. Sie folgen in ihrer Anlage der Idee der Wirkungsketten und greifen das Konzept BIO-Plus auf. Grundlage für die Mittelverwendung für PerspektivSchulen ist eine Perspektiv-Vereinbarung mit der Schulaufsicht und den dazugehörigen Maßnahmenvereinbarungen. Wichtig ist uns die Beteiligung der Schulträger, die die Mittelverwendung aus Säule 1 verantworten. Um diesen aus Schulsicht zu verdeutlich, wo Bedarfe gesehen werden, gibt es eine Maßnahme-Empfehlung.
Ansprechpartner: Helge Daugs - III 391 - Mail: helge.daugs@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-2216









Säule II - Schulen
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung von Mitteln aus den Säule II für die Antragsstellung nach Bewilligung der entsprechenden Vereinbarung. Bitte halten Sie den Ablaufplan ein und achten Sie auf die Hinweise zur Vergabe. Die Finanzmittel kommen aus der Finanzierung des Bundes über Umsatzsteuerpunkte und sind grundsätzlich übertragbar. Jedes Jahr soll jede Schule aber aus jeder Säule Mittel abrufen und es darf kein zu großer Stau beim Mittelabfluss entstehen, da die Gelder ja möglichst frühzeitig den Schülerinnen und Schülern zugute kommen sollen.
Ansprechpartnerin KI, FL, HEI, NF, RD, SE, SL: Katharina Mihlan - III 396 - katharina.mihlan@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-2412
Ansprechpartner HL, NMS, RZ, PI, IZ, OD: Josua Heitz - III 397 - josua.heitz@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-2501




Säule III - Schulen
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung von Mitteln aus den Säule III für die Antragsstellung nach Bewilligung der entsprechenden Vereinbarung. Bitte halten Sie den Ablaufplan ein. Die Finanzmittel kommen aus der Finanzierung des Bundes über Umsatzsteuerpunkte und sind grundsätzlich übertragbar. Jedes Jahr soll jede Schule aber aus jeder Säule Mittel abrufen und es darf kein zu großer Stau beim Mittelabfluss entstehen, da die Gelder ja möglichst frühzeitig den Schülerinnen und Schülern zugute kommen sollen.
Ansprechpartnerin KI, FL, HEI, NF, RD, SE, SL: Katharina Mihlan - III 396 - katharina.mihlan@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-2412
Ansprechpartner HL, NMS, RZ, PI, IZ, OD: Josua Heitz - III 397 - josua.heitz@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-2501



Systemzeit
Den Schulen, die personell nicht von der Übergangsregelung bzgl. des Personals vom Landesprogramm „PerspektivSchule“ aus den Jahren 2019 bis 2024 bis längstens zum 31.07.2026 profitieren, wird die Möglichkeit eingeräumt, sich im Jahr 2025 im Wert von 10.000 Euro und im Jahr 2026 im Wert von 5.833,00 Euro (7/12 von 10.000 €) sogenannte „Systemzeit“ einzukaufen. Hiermit soll für den Moment grundsätzlich vorrangig sichergestellt werden, dass anfänglich aufwändigere Organisations- und Verwaltungsprozesse kurzfristig aufgefangen werden können.


Quartiersmittel - Schulaufsicht
Über die Quartiersmittel verfügt die Schulaufsicht. Die Mittel dienen der Weiterentwicklung der Kooperationen vor Ort zu Regionalen Bildungslandschaften. Die Summe wird jährlich aus Landesmitteln im Rahmen der Kofinanzierung finanziert. Diese Mittel sind nicht übertragbar.
Ansprechpartnerin: Alyssa Wachsmuth - III 398 - Mail: alyssa.wachsmuth3@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-5703



Dienstreisegenehmigung und Reisekostenabrechung
Zur Verwaltungsvereinfachung wird für viele Tatbestände eine generelle Dienstreisegenehmigung erteilt. Diese findet sich hier. Für Dienstfahrten, die über diese Genehmigung hinaus angetreten werden, muss für eine Abrechnung und für den Versicherungsschutz ein gesonderter Dienstreiseantrag erstellt werden. Dienstreisen im Rahmen des Startchancen-Programms können über das hier abgelegte Formular abgerechnet werden.


Säule I - Schulträger
Die Mittel der Säule I sind für Investitionen des Schulträgers in Bau und Ausstattung. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung zum Startchancen-Programm, aus der die Förderrichtlinie entwickelt wurde. Die Mittel werden über die Investitionsbank Schleswig-Holstein verwaltet. Es handelt sich um direkte Finanzhilfen des Bundes nach §104c Grundgesetz.
Ansprechpartnerin: Alyssa Wachsmuth - III 398 - Mail: alyssa.wachsmuth3@bimi.landsh.de - Tel.: 0431-988-5703

