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Finanzielle Unterstützung

Die Finanzierung des Startchancen-Programms ist im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten abgesichert. Die Finanzierung der Säulen II und III erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz des Bundes. Die für das Startchancen-Programm erforderlichen Änderungen in den Umsatzsteuerfestbeträgen zugunsten der Länder wurden im Gesetzgebungsverfahren für ein „Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)“ bis einschließlich 2029 vorgenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 5. Juli zugestimmt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen unmittelbar in Kraft. Die Höhe der Anteile aus der Umsatzsteuer unterliegt einem komplexen Verfahren und ist an die Einwohnerzahl gekoppelt. Daher können diese Mittel leichten Schwankungen unterliegen. Die Finanzierung der Säule I erfolgt über Haushaltmittel im Einzelplan des Finanzministerium. Im Haushalt 2024 sind für die Säule I 200 Mio. EUR vorgesehen. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sind die vollen Jahresmittel i.H.v. 400 Mio. EUR eingestellt. Das Land Schleswig-Holstein erhält insgesamt direkte Zuwendungen bzw. eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 33 Millionen Euro pro Jahr. Die Gelder sind nach Abzug der Overheadkosten in folgender Höher für die einzelnen Programmsäulen vorgesehen:


Säule 1: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Zwölf Millionen Euro pro Jahr für Raum/Ausstattung im Sinne zeitgemäßer und förderlicher Lernumgebungen, modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten, hochwertiger Ausstattung sowie moderner Infrastruktur. Das Ziel der Säule I sind Maßnahmen zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Reine Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sind nicht förderfähig. Die Finanzmittel der Säule 1 werden den Schulträgern zur Verfügung gestellt und nach einer Förderrichtlinie über die Investitionsbank Schleswig-Holstein verwaltet. Jede Schule soll mindestens einmal in den zehn Jahren Laufzeit von Mitteln aus Säule 1 profitieren. Das Antragsrecht liegt hier bei den Schulträgern, die auch 30% Kofinanzierung aufzubringen haben. Die Einbindung der Schulleitungen bzw. Schulentwicklungsgruppen sollte in diesem Zusammenhang im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft in der Region bzw. Stadt selbstverständlich sein. Die Schulträger erhalten die Informationen über die jährlich zur Verfügung stehende Summe mit dem Kooperationsvertrag. Die Schulleitungen erhalten zeitgleich einen Hinweis, welche Summe ihnen nach Schülerzahl rechnerisch zur Verfügung stehen könnte, ohne dass daraus ein Anspruch auf Förderung in entsprechender Höhe entstünde.

Säule 2: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

Zehn Millionen Euro pro Jahr stehen für ein Chancenbudget der Schulen zur Verfügung, um Spielräume für Verantwortliche im Sinne der Stärkung der Schulautonomie zu schaffen, bedarfsgerechter Lösungen im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung umzusetzen und die pädagogischen und fachlichen Voraussetzungen in Verbindung mit den Unterstützungsstrukturen zu verbessern. Zu wirkungsvollen und daher geeigneten Maßnahmen erfolgt eine intensive Beratung zu geeigneten Maßnahmen durch die wissenschaftliche Begleitung, die ab Oktober 2024 ihre Arbeit aufnehmen dürfte. Die Mittel für Säule 2 werden nach Schülerzahl auf die PerspektivSchulen verteilt. Grundlage für Mittelverwendungen ist eine von der Schulleitung, der Schulaufsicht und dem Schulträger unterschriebene Kooperationsvereinbarung. Die Auswahl von Angeboten und Maßnahmen für zwei Drittel des Geldes erfolgt zentral durch die Programmleitung in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Beratung und den Verantwortlichen für den Handlungsplan basale Kompetenzen. Ein Drittel der Gelder kann die Schule selbst verausgaben. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Schulaufsicht, die Bezüge zu den Programmzielen durch ein entsprechendes Leitbild mit Schulprogramm und Jahresarbeitsplan nachweisen muss. Basis für Antragsbewilligungen ist eine passende datengestützten Ziel- und Maßnahmevereinbarung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.

Säule 3: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Zehn Millionen Euro pro Jahr stehen für zusätzlichen Stellen des multiprofessionellen Teams und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bereit. Aufgaben des Teams in diesem Sinne sind vorrangig Beratung und Unterstützung der Lernenden, lernförderliche Elternarbeit in Kooperation und die Stärkung der betroffenen Familien bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen. Insgesamt soll die Ausweitung des Personals auf verschiedene Professionen dabei unterstützen, eine positive Schulkultur zu entwickeln.
Die Mittel für Säule 3 werden nach Schülerzahl auf die PerspektivSchulen verteilt. Grundlage für Mittelverwendungen ist eine von der Schulleitung, der Schulaufsicht und dem Schulträger unterschriebene Kooperationsvereinbarung. Das Land stellt selbst keine Personen ein, Es muss ein Anstellungsträger gefunden werden. Dies sind häufig die Schulträger selbst, ein freier Träger der Jugendhilfe oder Kirchen. So entstehen teilweise in Verbindung mit einer Beschäftigung im Ganztagsbereich Vollzeitbeschäftigungen.  Die Gelder kann die Schule selbst verausgaben. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Schulaufsicht, die Bezüge zu den Programmzielen durch ein entsprechendes Leitbild mit Schulprogramm und Jahresarbeitsplan nachweisen muss. Basis für Antragsbewilligungen ist eine passende datengestützten Ziel- und Maßnahmevereinbarung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht.