Barrierefreiheit
Einleitung
Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Website für alle Benutzer zugänglich und nutzbar ist. Als staatliche Institution sind wir verpflichtet, unsere Website barrierefrei zu gestalten und allen Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine gleichwertige Nutzung zu ermöglichen.
Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Um sicherzustellen, dass unsere Webseite barrierefrei ist, haben wir die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Strukturierte Inhalte: Wir verwenden eine klare und logische Struktur, um die Navigation auf unserer Website zu erleichtern.
- Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder auf unserer Website verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
- Barrierefreie Formulare: Unsere Formulare sind so gestaltet, dass sie leicht verständlich und zugänglich sind.
- Kontrast und Lesbarkeit: Wir achten darauf, dass der Kontrast unserer Texte und grafischen Elemente mindestens den Anforderungen der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA entspricht. Weitestgehend erfüllen unsere Kontraste sogar die strengeren Kriterien der Konformitätsstufe AAA. Dies gewährleistet, dass die Inhalte auch für Nutzer mit Sehschwächen gut lesbar sind.
- Untertitel und Transkripte: Video- und Audiomaterial wird, wenn möglich, mit Untertiteln und Transkripten versehen.
- Tastaturbedienbarkeit: Unsere Webseite ist vollständig mit der Tastatur navigierbar.
Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Als staatliche Institution verpflichten wir uns zur Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen regelt. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 um und stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erhalten.
Zu den Anforderungen des BFSG gehören:
- Digitale Barrierefreiheit: Sicherstellung, dass unsere digitalen Angebote, einschließlich der Webseite und mobilen Anwendungen, für alle Nutzer zugänglich sind.
- Schulung und Sensibilisierung: Schulung unserer Mitarbeiter zu den Anforderungen des BFSG und Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
- Monitoring und Berichterstattung: Regelmäßige Überprüfung unserer digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und Berichterstattung über die Fortschritte und Maßnahmen zur Verbesserung.
Testmethoden
Unsere Website wird regelmäßig von internen und externen Experten getestet, um die Barrierefreiheit zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Dabei orientieren wir uns an den folgenden Standards und Methoden:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Wir streben an, die Konformitätsstufe AA zu erfüllen, wobei wir für Kontraste weitestgehend sogar die Konformitätsstufe AAA erreichen.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit entsprechen den Anforderungen des BFSG.
- WAVE-Audit: Wir nutzen das WAVE-Tool zur automatisierten Überprüfung der Barrierefreiheit unserer Webseiten. Das WAVE-Tool hilft uns dabei, Fehler zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schleswig-holstein.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Programmleitung PerspektivSchulen
Helge Daugs - III 391 -
Brunswiker Str. 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-2216
Beschwerdeverfahren
Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Feedback und Kontakt
Ihre Meinung ist uns wichtig! Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind bestrebt, Ihre Anregungen zu berücksichtigen und unsere Website stetig zu verbessern.